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Cannabis & Viren - Trichome & Peplomere

 

Optische Vergleiche:

Hier wurde mal ein (wenn auch fragwürdiger) Vergleich bei diesen nach außen ragenden Zapfenartigen Gebilden zwischen den (Corona-) Virus Peplomeren und den Cannabis Trichomen gewagt die teilweise wie die oberirdischen teile von Pilze erscheinen.

Gewisse Ähnlichkeiten zwischen den benannten Dingen scheinen da zumindest vom Optischen Erscheinungsbild gegeben zu sein. Dennoch sollte diesem nicht zwingend eine tiefer greifende Bedeutung beigemessen werden.

Bewertung der antiviralen Potenzen von Cannabinoiden gegen SARS-CoV-2 unter Verwendung von Computer- und In-vitro-Ansätzen:

Zusammenfassung:

Wirksame Behandlungsmöglichkeiten für das schwere akute respiratorische Syndrom Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) sind aufgrund des Fehlens wirksamer ziel basierter Therapeutika begrenzt.

Das Hauptziel der aktuellen Forschung war es, die antivirale Aktivität von Cannabinoiden gegen das humane Coronavirus SARS-CoV-2 abzuschätzen. In der vorgestellten Forschungsarbeit führten wir In-Silico- (am Computer) und In-Vitro (In einer Petrischale zum Beispiel) Experimente durch, um die Berücksichtigung von Cannabinoiden zur Behandlung der Virusinfektionen von SARS-CoV-2 zu unterstützen.

Es wurde ein virtuelles Screening auf Wechselwirkungen zwischen 32 Cannabinoiden und dem SARS-CoV-2 Mpro Enzym durchgeführt. Danach wurde eine antivirale In-vitro- Aktivität von fünf Cannabinoid-Molekülen gegen SARS-CoV-2 durchgeführt.

Interessanterweise unter ihnen zwei Cannabinoiden-Moleküle. Es wurde nämlich beobachtet, dass Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) [IC50 = 10,25 μM] und Cannabidiol (CBD) [IC50 = 7,91 μM] im Vergleich zu den Referenzmedikamenten Lopinavir, Chloroquin und Remdesivir [IC50 Bereiche von 8,16-13,15 μM] wirksamere antivirale Moleküle gegen SARS-CoV-2 sind.

Durch molekulardynamische Simulation und einer funktionellen Dichte Theorie wurde festgestellt, dass diese Moleküle stabile Konformationen mit der aktiven Bindungstasche des SARS-CoV-2 Mpro aufweisen.

Unsere Ergebnisse legen nahe, dass Cannabidiol (CBD) und Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) mögliche Arzneimittel gegen menschliches Coronavirus sind, die in Kombination oder mit anderen Arzneimittelmolekülen zur Behandlung von COVID-19-Patienten verwendet werden können.

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Verweise:

  • Hauptartikel: https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0141813020351783?via%3Dihub * Assessment of antiviral potencies of cannabinoids against SARS-CoV-2 using computational and in vitro approaches (Deutsch: Bewertung der antiviralen Potenzen von Cannabinoiden gegen SARS-CoV-2 unter Verwendung von Computer- und In-vitro-Ansätzen). * [31.01.2021]. * HINWEIS: Im Originaltext steht die Abkürzung “CBDs” für “CannaBinoiDe”, in diesem Fall also NICHT für CannaBiDiol.

Wiki Verweise:

Bilder Quellen:



Erstellt am 21.12.2020,
Bearbeitet am: 23.12.2020

📺:Youtube Videos und die Sperrung Drogen bezogener Inhalte

 

Schädliche Inhalte:

Glorifizierung und damit eine Animierung zum Konsum von Drogen wird häufig sehr negativ betrachtet!

Besonders kritisch ist es wenn im Videomaterial auffällig die gewählte Substanz präsentiert und sogar Konsumiert wird.

Das rauchen eines Joints, einer Bong, das vaporisieren von Drogen und der Orale Konsum von Speisen und Getränken die berauschende Substanzen enthalten innerhalb Öffentlich zugänglicher Inhalte (Videos) kann verherrlichende Eigenschaften ausweisen und evtl. den Betrachter dazu animieren solches nachzuahmen.

Auch das glorifizieren von berauschenden Substanzen in Form von Gesangstexten, wie es häufig von diversen Musikern angewandt wird, ist nicht unbedingt förderlich und kann nicht nur folgen auf anvisierte Betrachter der Inhalte mit sich bringen, sondern auch Konsequenzen für Produzenten der Inhalte nach sich ziehen.

Man muss eben auch immer damit rechnen dass das Nachahmen vom Konsum solcher Substanzen eben auch in einigen fällen zu schwerwiegenden und riskanten Problemen beim Endkonsumenten führen kann, nicht zwingend aber dennoch möglich. Genau darum geht es eben halt.

Dieses gilt allerdings auch für satirische Inhalte in denen die Nachahmung nicht auszuschließen sein kann:

Als Beispiel sei mal das strecken mit hochbrisanten und lebensgefährlichen Zusatzstoffen (z.B.: Synthetische Cannabinoide) genannt, dessen Erwähnung eigentlich "Subjektiv" vom Produzenten der Inhalte eben als Satire, Ironie oder sonstigen Humor angedacht waren. Auch solche Inhalte können zu gefährlichen und bedrohlichen Nachahmungen führen!

Ebenfalls problematisch können Produkt Vorstellungen sein die explizit dazu geeignet sind Drogenkonsum zu verherrlichen. Dies trifft auch für jegliches Zubehör, wie Rauchgeräte (Bong) oder Verdampfer etc. zu, welche dazu geeignet sind Drogen zu konsumieren.

Selbst die Anpreisung von Herstellungszubehör wie Beleuchtungssysteme, Anbauzelte für Pflanzen und andere mittel können unter Umständen als Glorifizierung betrachtet werden, insbesondere wenn diese ganz speziell für die Zucht von zum Rausch geeigneten Pflanzen verherrlicht werden.

Auslösung einer Video Sperrung (Strike) - Melde System:

Die zuvor benannten dinge können eben halt auch zu Medien Inhaltssperrungen führen wenn diese gemeldet und als Verstoß gegen geltende Richtlinien angesehen werden.

Im wesentlichen basieren Strikes (Sperrungen) von z.B. Drogen Thematisierenden Videos auf Basis von Reports (Meldungen) durch Nutzer bzw. Zuschauer und anderer Personen der Videos.

Es gibt Personen die das Melden von Drogen bezogenen Inhalten ganz offensichtlich sogar kommunizieren und solche Praktiken ausnutzen und dieses sogar scheinbar in Gruppierungen ausüben. Möglicherweise kann dies auch über Staatliche Institutionen geschehen, ein Nachweis existiert jedoch dafür nicht.

Probleme mit “Verlinkungen” in den Video Beschreibungen:

Scheinbar hat man es mittlerweile sogar auch auf die Verlinkungen zu Drogen bezogenen Webseiten etc. in den Video Beschreibungen abgesehen.

Ein weiteres Problem ist das Meta-Tagging der Webseiten die ständig durch Googles Crawling-Engines und anderen Suchmaschinen Systemen durchlaufen werden.

Overblocking: Höchstwahrscheinlich werden Drogen bezogene Inhalte zusätzlich durch Melde Prozesse auf sogenannte Blacklisten (Schwarze Listen) innerhalb solcher Systeme vermerkt und automatisierte Sperr Mechanismen in ihren wirken begünstigt.
Dass heißt, wenn gesicherte nachweise für die Seriosität der dort eingetragenen Webseiten erbracht werden können, das man dann unter Umständen eine Aufhebung solcher Einträge erwirken müsste. In frage kämen dafür evtl. "Zertifikatssperrlisten". Eher käme die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" und dessen Listen dafür in frage (s.u.), Jedoch ist dieses ungewiss.

Verlinkungen auslagern:

Eine Chance wäre das auslagern in einen angepinnten Kommentar, insofern es gesichert ist das dessen Inhalte den Konsum “nicht” glorifizieren oder in einer sonstigen weise verherrlichen bzw. dazu anregen dessen (Schein-) Botschaften nachzuahmen.

Man gehe allerdings davon aus dass sich das auslagern der Verlinkungen durch die Automatisierten Kommentar Filtermechanismen (siehe Artikel: "Potenziell unangemessene Kommentare werden automatisch zur Überprüfung zurückgehalten"), sich möglicherweise in Zukunft auch zerstören könnte. Den diese Mechanismen können das oftmals nicht differenzieren ob es sich um ein seriöse Berichterstattung, Nachrichten oder sonstige Mediale “Versteckte” Scheinbotschaften handelt.

Über die Einstellungen und dessen Management am Videokanal kann durch den Eigentümer oder dessen Verwalter das Filtern und löschen von Kommentaren wahrscheinlich eingedämmt werden, dann kann es lediglich vorkommen dass das aus den SPAM-Ordner freigegeben werden muss wenn ein Meldefall dessen zum Beispiel eintritt.

Schlussendlich scheint das auslagern von Verlinkungen auf Webinhalte mit Drogen bezogenen Hintergrund in (angepinnten) Kommentar vorläufig möglich zu sein und es kann evtl. ein Hinweis darauf in Reintext in die Video Beschreibung gepackt werden der auf den Kommentar verweist.

 


 
Verweise:
Geplante Arbeitsmaterialien:


Erstellt am: 11.12.2020,
Bearbeitet am: 14.02.2021