SchÀdliche Inhalte:
Glorifizierung und damit eine Animierung zum Konsum von Drogen wird hÀufig sehr negativ betrachtet!
Besonders kritisch ist es wenn im Videomaterial auffÀllig die gewÀhlte Substanz prÀsentiert und sogar Konsumiert wird.
Das rauchen eines Joints, einer Bong, das vaporisieren von Drogen und der Orale Konsum von Speisen und GetrĂ€nken die berauschende Substanzen enthalten innerhalb Ăffentlich zugĂ€nglicher Inhalte (Videos) kann verherrlichende Eigenschaften ausweisen und evtl. den Betrachter dazu animieren solches nachzuahmen.
Auch das glorifizieren von berauschenden Substanzen in Form von Gesangstexten, wie es hĂ€ufig von diversen Musikern angewandt wird, ist nicht unbedingt förderlich und kann nicht nur folgen auf anvisierte Betrachter der Inhalte mit sich bringen, sondern auch Konsequenzen fĂŒr Produzenten der Inhalte nach sich ziehen.
Man muss eben auch immer damit rechnen dass das Nachahmen vom Konsum solcher Substanzen eben auch in einigen fĂ€llen zu schwerwiegenden und riskanten Problemen beim Endkonsumenten fĂŒhren kann, nicht zwingend aber dennoch möglich. Genau darum geht es eben halt.
Dieses gilt allerdings auch fĂŒr satirische Inhalte in denen die Nachahmung nicht auszuschlieĂen sein kann:
Als Beispiel sei mal das strecken mit hochbrisanten und lebensgefĂ€hrlichen Zusatzstoffen (z.B.: Synthetische Cannabinoide) genannt, dessen ErwĂ€hnung eigentlich "Subjektiv" vom Produzenten der Inhalte eben als Satire, Ironie oder sonstigen Humor angedacht waren. Auch solche Inhalte können zu gefĂ€hrlichen und bedrohlichen Nachahmungen fĂŒhren!
Ebenfalls problematisch können Produkt Vorstellungen sein die explizit dazu geeignet sind Drogenkonsum zu verherrlichen. Dies trifft auch fĂŒr jegliches Zubehör, wie RauchgerĂ€te (Bong) oder Verdampfer etc. zu, welche dazu geeignet sind Drogen zu konsumieren.
Selbst die Anpreisung von Herstellungszubehör wie Beleuchtungssysteme, Anbauzelte fĂŒr Pflanzen und andere mittel können unter UmstĂ€nden als Glorifizierung betrachtet werden, insbesondere wenn diese ganz speziell fĂŒr die Zucht von zum Rausch geeigneten Pflanzen verherrlicht werden.
Auslösung einer Video Sperrung (Strike) - Melde System:
Die zuvor benannten dinge können eben halt auch zu Medien Inhaltssperrungen fĂŒhren wenn diese gemeldet und als VerstoĂ gegen geltende Richtlinien angesehen werden.
Im wesentlichen basieren Strikes (Sperrungen) von z.B. Drogen Thematisierenden Videos auf Basis von Reports (Meldungen) durch Nutzer bzw. Zuschauer und anderer Personen der Videos.
Es gibt Personen die das Melden von Drogen bezogenen Inhalten ganz offensichtlich sogar kommunizieren und solche Praktiken ausnutzen und dieses sogar scheinbar in Gruppierungen ausĂŒben. Möglicherweise kann dies auch ĂŒber Staatliche Institutionen geschehen, ein Nachweis existiert jedoch dafĂŒr nicht.
Probleme mit “Verlinkungen” in den Video Beschreibungen:
Scheinbar hat man es mittlerweile sogar auch auf die Verlinkungen zu Drogen bezogenen Webseiten etc. in den Video Beschreibungen abgesehen.
Ein weiteres Problem ist das Meta-Tagging der Webseiten die stÀndig durch Googles Crawling-Engines und anderen Suchmaschinen Systemen durchlaufen werden.
Overblocking: Höchstwahrscheinlich werden Drogen bezogene Inhalte zusĂ€tzlich durch Melde Prozesse auf sogenannte Blacklisten (Schwarze Listen) innerhalb solcher Systeme vermerkt und automatisierte Sperr Mechanismen in ihren wirken begĂŒnstigt.
Dass heiĂt, wenn gesicherte nachweise fĂŒr die SeriositĂ€t der dort eingetragenen Webseiten erbracht werden können, das man dann unter UmstĂ€nden eine Aufhebung solcher EintrĂ€ge erwirken mĂŒsste. In frage kĂ€men dafĂŒr evtl. "Zertifikatssperrlisten". Eher kĂ€me die "BundesprĂŒfstelle fĂŒr jugendgefĂ€hrdende Medien" und dessen Listen dafĂŒr in frage (s.u.), Jedoch ist dieses ungewiss.
Verlinkungen auslagern:
Eine Chance wĂ€re das auslagern in einen angepinnten Kommentar, insofern es gesichert ist das dessen Inhalte den Konsum “nicht” glorifizieren oder in einer sonstigen weise verherrlichen bzw. dazu anregen dessen (Schein-) Botschaften nachzuahmen.
Man gehe allerdings davon aus dass sich das auslagern der Verlinkungen durch die Automatisierten Kommentar Filtermechanismen (siehe Artikel: "Potenziell unangemessene Kommentare werden automatisch zur ĂberprĂŒfung zurĂŒckgehalten"), sich möglicherweise in Zukunft auch zerstören könnte. Den diese Mechanismen können das oftmals nicht differenzieren ob es sich um ein seriöse Berichterstattung, Nachrichten oder sonstige Mediale “Versteckte” Scheinbotschaften handelt.
Ăber die Einstellungen und dessen Management am Videokanal kann durch den EigentĂŒmer oder dessen Verwalter das Filtern und löschen von Kommentaren wahrscheinlich eingedĂ€mmt werden, dann kann es lediglich vorkommen dass das aus den SPAM-Ordner freigegeben werden muss wenn ein Meldefall dessen zum Beispiel eintritt.
Schlussendlich scheint das auslagern von Verlinkungen auf Webinhalte mit Drogen bezogenen Hintergrund in (angepinnten) Kommentar vorlÀufig möglich zu sein und es kann evtl. ein Hinweis darauf in Reintext in die Video Beschreibung gepackt werden der auf den Kommentar verweist.
- Aufruf zur Mitgestaltung der Inhalte meines Kanals und anderes (25.12.2020) | Not another Dope Show| [Kommentar Marke].
Erstellt am: 11.12.2020,
Bearbeitet am: 14.02.2021