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☠️:Cannabis mit "Legal-Highs" & Richter Müller zeigt Aktivität


Richter Müller hat am "20.04.2020" zwei Cannabis Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt: 
 
Am 20.04.2020 hat der Richter Andreas Müller den Normenkontrollantrag mit ausführlicher Begründung an das höchste deutsche Gericht, nämlich dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe, übermittelt um das aus seiner Sicht verfassungswidrige Verbot von Cannabis prüfen zu lassen.
 
Nun wird das Bundesverfassungsgericht erneut dazu aufgerufen, über die Verfassungskonformität des Cannabisverbots zu entscheiden.
 
Verweise:



      
    Cannabis mit "Legal-Highs" (Fake Cannabis):
    Schlimm finde ich die Tatsache das in den vergangenen Jahren immer häufiger diese Cannabinoidmimetika (Synthetische Cannabinoide) auch auf übliche "Marihuanablüten" im Schwarzmarkt aufgesprüht werden:


    Gestrecktes Cannabis: "Haze-Spray" - Mythos oder Realität:
    Das Feld erweitert sich von den "Legal-Highs" (Spice etc.) scheinbar auch immer mehr dazu Marihuana, sprich Cannabis-Blüten, mit Synthetischen Cannabinoiden zu behandeln. Der Trend zu solchen Machenschaften ist dafür in der tat gegeben.
     
     

     
       
      
    Es ist recht sicher kein Mythos das die Verschiedensten Cannabis-Produkte im Schwarzmarkt nicht nur mit Brix, Düngemitteln (PK-13/14), Pestiziden, Haarspray, Sand, Glasfasern, Talkum/Speckstein, Aroma Sprays etc. etc. behandelt bzw. gestreckt werden um dieses im Gewicht zu Manipulieren.
      
    Man geht im Schwarzmarkt mittlerweile sogar soweit das die verschiedensten Cannabis Produkte, so auch Cannabis-Blüten (Marihuana) und Harz-Produkte (Haschisch) etc., mit Cannabinoidmimetika (Synthetische Cannabinoide) gestreckt werden um den Wirkungsgrad hoch zu pushen und somit den Finanziellen Gewinn bei niedrigen Produktgewichten zu Maximieren.
      
    Diese Angelegenheiten werden häufig unter Bezeichnungen wie "Haze-Spray", "Gestrecktes-Haze", "Super-Haze" aber auch "Fake-Cannabis" o.ä. Diskutiert. Möglicherweise könnte aber auch die Bezeichnung "Turbo Cannabis" bzw. "Turbo Gras", wie sie von einigen Medien benutzt wird, dafür in frage kommen.
     
    Fakt ist, es gibt genug Sprays für den Geruch um einen annähernd dem Natürlichen Cannabisgeruch ähnlichen Duft zu erzeugen, Synthetische Cannabinoide können im gleichen Zug auch mit auf die Cannabis Produkte gesprüht bzw. können diese in einer Flüssigen Chemie-Lösung eingetaucht werden. Es scheint sogar so zu sein das dafür "Nutzhanf-Blüten" bzw. "Cannabidiol (CBD)" Produkte teilweise genutzt werden um diesen auf künstliche weise dem "Tetrahydrocannabinol (THC)" ähnliche Eigenschaften zu geben.
      
    Es gibt eine ganze Reihe Künstlicher Cannabinoide die unter dem Wikipedia Artikel "Synthetische Cannabinoide" und anderen Quellen beschrieben werden, die sich möglicherweise zur Anwendung finden können. Jede dieser Substanzen kann sich unterschiedlich auswirken und auch andere Risiken mit sich bringen!
      
     

    Gesundheitliche Probleme:
    Im Vergleich zu THC sind akute und schwerwiegende Vergiftungen bei synthetischen Cannabinoiden wahrscheinlicher. So kann der Konsum hoch potenter synthetischer Cannabinoide unter anderem zu Ohnmacht, Herzinfarkt, Herzrasen, Bluthochdruck, Krampfanfällen, Übelkeit mit Erbrechen, akuten Psychosen sowie "aggressivem" und "gewaltsamen Verhalten" führen.
     
    Psychiatrische Probleme (Psychosen):
    Nach dem Konsum von mit Synthetischen Cannabinoiden gestreckten Produkten werden von einigen Konsumenten starke "Horror Trips" berichtet. Der Rausch sei nicht mit Natürlichen unbehandelten Cannabisprodukten zu vergleichen, er ist viel stärker. Die negativen Auswirkungen zeigen sich auch noch etliche Tage nach den letzten Konsum und es werden massive Psychische Einschränkungen berichtet. Konsumenten beschreiben das sie mehrere Tage nach dem Konsum solch behandelter Produkte unter massiven Angstzuständen und "Flashback" ähnlichen Effekten leiden, das Gefühl haben das dieser Rauschzustand immer wieder hervorkommt.

     
    Berichte:
    Der Deutsche Hanfverband berichtete in dem Artikel "Meilenstein: SPD-Fraktion für Entkriminalisierung und Modellprojekte | DHV-News #237 | (Video-Zeitmarke: 9:59)" sowie "Synthetisches Cannabinoid in Cannabisprobe nachgewiesen" darüber.
     
    Auf der Seite von "Legal High Inhaltsstoffe" befindet sich der Ursprüngliche Bericht unter dem Titel "Warnung Cannabis mit synthetischen Cannabinoiden" sowie diverse Produkterscheinungen die als "5F-MDMB-PICA Analyse" aufgeführt werden.
     
    Auf der Seite von "Cannabis-Rausch" gibt es ein Artikel mit den Titel "Gestrecktes-Haze" der dieses Phänomen ebenfalls beschreibt. In dem benannten Artikel gibt es allerdings auch Hinweise zur Erkennung solch behandelter Blüten.
     
    Auch "Mindzone" warnte schon das erste mal im November 2018 vor gestreckten Gras mit Synthetischen Cannabinoiden. In der "Mindzone" Suche: "Fake-Cannabis mit synthetischen Cannabinoid" werden immer wieder Aktuelle Funde aufgedeckt. Teilweise wurden sogar mehrere verschiedene Synthetische Cannabinoide auf Marihuana-Blüten entdeckt die ursprünglich wohl aus dem CBD Nutzhanf Markt stammen.
      
    Erkennungsmethoden:
    Wenn man mit Synthetischen Cannabinoiden behandeltes Material vermutet, kann dieses mit folgenden Methoden möglicherweise erkannt werden:

    1. Sicherste Methode wäre das Material in ein “Labor” bzw. durch "Drug Checking Dienste" untersuchen zu lassen. Aufgrund der Illegalität von Rauschmittel-Drogen bestehen dafür derzeit allerdings nur erschwert Möglichkeiten. Auf den Seiten von “legal-high-inhaltsstoffe.de“ werden beschränkte Tests für “Neue Psychoaktive Substanzen (NPS)”, also auch für “Synthetische Cannabinoide” angeboten. In Österreich kann man es über “checkit.wien” evtl. auch testen lassen.
    2. Im Internet gibt es Angebote für “Einweg-Drogen-Test-Kits” für Synthetische Cannabinoide die aufgrund der hohen Vielzahl unterschiedlicher Typen, dem Vorhandensein eigener Cannabinoide, sowie sonstigen Verunreinigungen etc. jedoch keine absolute Sicherheit gewährleisten können. "EZtestkits" können die Möglichkeit zu Hause einfache Chemische Tests zu  realisieren bieten, stellen jedoch kein Ersatz für professionelle Labortests da.
    3. Mit einer Hochwertigen Lupe, oder besser noch mit einen Mikroskop, kann versucht werden ob auf der Oberfläche des Materials möglicherweise fragwürdige Kristalle erkannt werden können. Insbesondere wenn man man stark zerkleinertes Material hat, kann ein Mikroskop hilfreich sein.
    4. Wenn man das Material in Wasser einweicht, kann man evtl. einen Milchigen Film auf der Oberfläche des Wassers schwimmen sehen. Beim ausdrücken des Materials können die Wassertropfen fast Milchartig erscheinen. Es entsteht der Eindruck, als wäre das Gras besprüht, eingedampft oder in eine Chemische Lösung gegeben worden. Diese Methode gehört allerdings zu den unsichersten Prüfvarianten, kann evtl. aber weiter helfen.
      
    Fazit:
    Wer solch behandelte Cannabis-Blüten in sonst üblicher Dosierung Konsumiert, kann möglicherweise unter Umständen ein übelst bösen Horror-Trip Erleben, bzw. andere Nachteilige Effekte und Nebenwirkungen oder sogar möglicherweise eine Tödliche folge daran erleiden! Also, seit bitte sehr Achtsam und Vorsichtig, es kann auch euch ganz übel treffen!
      
    Es geschieht fast das selbe wie bei der damaligen Alkoholprohibition in den USA bei der auf den Schwarzmarkt teilweise auch mit Blind machenden Methyl-Alkoholen und anderen Riskanten Gemischen von den Mafiosen Strukturen gehandelt wurde! Das hörte auch erst wieder mit der Re-Legalisierung so allmählich wieder auf!
      
    Jetzt erst "Recht":
    Es wird also Dringend immer mehr fällig, das sich was in der Politik ändert und ein Kontrollierter, Regulierter und Entkriminalisierter Markt für Natürliches "Unbehandeltes" Cannabis sowie auch für andere Substanzen geschaffen werden kann.
     
    Unser Richter Andreas Müller schafft hier meiner Meinung nach einenen sehr guten Ansatz neben dem Deutschen-Hanfverband mit seiner Justizoffensive und dessen sonstigen Aktivitäten dafür!
      
    Mein Grundgedanke wäre, das alle Rauschmittel, also auch Alkohol, nur in Speziellen Kontrollierten Handel geführt werden. Eventuell könnte man noch so was wie ein "Drogenführerschein" verpflichten.
     
    Denn meiner Meinung nach macht es nicht einmal Sinn diese Synthetischen-Cannabis Produkte oder überhaupt irgendwelche zum Zweck des Rausches verwendeten Substanzen mit solch Repressiven Methoden wie bisher zu verfolgen und Menschen so ein Stigmata aufzuerlegen.
      

      




    Man kann ein Privatverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auch ohne das eine Anzeige bzw. Anklage vorliegt anstreben! Allerdings müssen dabei etliche Kriterien beachtet werden. Ist im Prinzip beim BVG sogar Kostenlos solange das Anliegen ein klares Konzept hat was man besten mit einen Anwalt erarbeitest, denn sonst können leicht hohe (Mahn-) Kosten wegen Amtsmissbrauch entstehen. Eine Verfassungsbeschwerde ist somit meist erst dann zulässig, wenn zuvor der fachgerichtliche Rechtsweg vollständig durchschritten wurde (sog. Rechtswegerschöpfung). Darüber hinaus müssen in der Regel alle zur Verfügung stehenden weiteren Möglichkeiten ergriffen worden sein.
     
    Die wichtigsten Grundlagen des Bundesverfassungsgericht sind in den Verweisen gegeben (siehe unten).
     
    Im ganzen bedeutet das allerdings ein ziemlichen Aufwand der da zu betreiben wäre. Es müssen Unterlagen etc. auf die man sich Berufen kann gesammelt werden und und und. Alles Dinge die letztendlich recht hohe Kosten verursachen können. Man kann ja mal das Dokument von Herrn Müller (AG Bernau) mal ansehen was da an Informationen zusammengetragen wird und sich ausmalen was so was für Vorkosten verursachen kann: Dazu müsste man sich denn schließlich auch viele eigene Gedanken und Schreibarbeiten machen. Das ist wirklich nicht so einfach wie mancher sich das vorstellt! Das ist ein Irrsinns weg der da zu durchlaufen ist!
     
    Den noch soll sich keiner dadurch entmutigt fühlen zu Handeln. Insbesondere diejenigen die sich Juristisch auskennen, sollten es auf jeden Fall wagen und versuchen sich an das Bundes-verfassungsgericht zu wenden.
     
    Wer keine großen Sachkenntnisse im Bereich der Juristik hat, kann es natürlich genauso versuchen, sollte sich dann allerdings Rat von Experten mit etwas mehr wissen in den Bereichen heranziehen. Hierbei können zum Beispiel auch die Kanäle von Kanzlei WBS, WBS - Die Experten oder auch andere (Juristische) Quellen behilflich sein.
      
    Wer kaum genügend Geld zu Verfügung hat, kann versuchen ”Prozesskostenhilfe” (PKH) zu beantragen oder sich an die “Grüne Hilfe” wenden, die können einem evtl. weiterhelfen.
      
      
      

    Erstellt am 15.07.2019
    Zuletzt bearbeitet am: 08.07.2021