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📇:Glossar: Gesetze (Regeln) - Politik (Legislative)

Glossar (Wörterbuch), bzw. Lexikon und Bibliothek. In diesen Fall im wesentlichen spezifisch auf Hanf (Cannabis) bezogene Wissensbildung, Forschung und als Nachschlagewerk für Interessenten sowie auch für Aktivisten.

2. Überarbeitete neu Fassung.
 
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📇:Gesetze (Regeln) - Politik (Legislative):
 
B:
  • Beweisverbot, auch "Beweismittel-Verwertungsverbot": Beweisverbote stellen rechtsstaatliche Schranken dar, die der Gewinnung und der Verwertung von Beweisen gesetzt sind. Solche Verbote existieren in zahlreichen Verfahrensordnungen. Sie dienen in erster Linie dem Schutz der Verfahrensrechte der Parteien. * Beweisverbote können möglicherweise bei Hausdurchsuchungen bzw. wenn "Gefahr im Verzug" angekündigt wird, zur Geltung gebracht werden.
C:
D:
  • Drogenpolitik umfasst jenen Politikbereich, der sich mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit Drogen beschäftigt. Traditionell eine Domäne der Innenpolitik, ist mittlerweile die Gesundheits- und Sozialpolitik dabei, den Ansatz von reiner Repressionspolitik zu einer eher ganzheitlichen Sichtweise zu verschieben.
E:
I:
  • Illegale Drogen, Umgangssprachlich werden in Deutschland als illegale Drogen Substanzen bezeichnet, welche als nicht verkehrsfähig in Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgeführt sind, deren Handel und Abgabe also grundsätzlich strafbar ist. Auch der Umgang mit Substanzen aus Anlage II BtMG (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) ohne Erlaubnis der Bundesopiumstelle ist strafbar. Die Straftaten sind nach §29, §29a, §30, §30a, §30b BtMG geregelt. * Illegal Illegalisierte Drogen - Substanzen die Verbotener weise Verboten wurden - Angelehnt an Marlene Mortlers Lieblingsspruch: "Cannabis ist Verboten weil es Illegal ist".
K:
M:
N:
O:
R:
  • Remonstration, ist in Deutschland eine Gegenvorstellung oder eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt, die er von seinem Vorgesetzten erhalten hat. * Im Volksmund wird angenommen das ein Polizist bzw. Kriminalbeamter das Recht hat seine Dienstanweisungen zu hinterfragen und unter bestimmten Voraussetzungen abweisen kann.
U:




Stichworte: Deutsch (German); Abkommen, Exekutive, Gesetze, Legislative, Judikative, Politik, Regeln, Regelungen,

Erstellt am 24.07.2019,
Zuletzt bearbeitet am: 16.08.2022