2. Überarbeitete neu Fassung.
Zur Hauptseite des "Glossar" und
dessen "Alphabetische Kurzübersicht"
📇:Gesetze (Regeln) - Politik (Legislative):
B:
- Betäubungsmittelgesetz (Übersicht). * siehe auch: "Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel" (1961) und "Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen" (1988).
- Betäubungsmittelgesetz (Deutschland). Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), ehemals Opiumgesetz, ist ein deutsches Bundesgesetz, das den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln regelt. Welche Stoffe und Zubereitungen vom Betäubungsmittelgesetz erfasst werden, lässt sich den Anlagen I bis III des Gesetzes entnehmen (§1 Abs.1 BtMG): * Anlage I erfasst die nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel (Handel und Abgabe verboten, etwa LSD), * Anlage II die verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Handel erlaubt, Abgabe verboten, etwa Ausgangsstoffe wie Cocablätter), * Anlage III die verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Abgabe nach BtMVV, etwa Morphin).
- Beweisverbot, auch "Beweismittel-Verwertungsverbot": Beweisverbote stellen rechtsstaatliche Schranken dar, die der Gewinnung und der Verwertung von Beweisen gesetzt sind. Solche Verbote existieren in zahlreichen Verfahrensordnungen. Sie dienen in erster Linie dem Schutz der Verfahrensrechte der Parteien. * Beweisverbote können möglicherweise bei Hausdurchsuchungen bzw. wenn "Gefahr im Verzug" angekündigt wird, zur Geltung gebracht werden.
- Cannabis-Beschluss (verkündet 9. März 1994), ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1994 in sieben Verfahren um die Bestrafung von geringfügigen Verstößen gegen das Verbot von Cannabisprodukten. * Fundstelle: BVerfGE 90, 145.
- Drogenpolitik umfasst jenen Politikbereich, der sich mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit Drogen beschäftigt. Traditionell eine Domäne der Innenpolitik, ist mittlerweile die Gesundheits- und Sozialpolitik dabei, den Ansatz von reiner Repressionspolitik zu einer eher ganzheitlichen Sichtweise zu verschieben.
- Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel (Single Convention on Narcotic Drugs - SCoND). Das "Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel", englisch "Single Convention on Narcotic Drugs", von 1961 ist ein internationales Vertragswerk mit dem Ziel, die Verfügbarkeit einiger Drogen einzuschränken. Es ersetzte zahlreiche zwischen 1912 und 1953 abgeschlossene internationale Übereinkommen und Protokolle. * Siehe auch: "Konvention über psychotrope Substanzen" (1971) und "Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen" (1988).
- Illegale Drogen, Umgangssprachlich werden in Deutschland als illegale Drogen Substanzen bezeichnet, welche als nicht verkehrsfähig in Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgeführt sind, deren Handel und Abgabe also grundsätzlich strafbar ist. Auch der Umgang mit Substanzen aus Anlage II BtMG (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) ohne Erlaubnis der Bundesopiumstelle ist strafbar. Die Straftaten sind nach §29, §29a, §30, §30a, §30b BtMG geregelt. * Illegal Illegalisierte Drogen - Substanzen die Verbotener weise Verboten wurden - Angelehnt an Marlene Mortlers Lieblingsspruch: "Cannabis ist Verboten weil es Illegal ist".
K:
- Konvention über psychotrope Substanzen (Convention on psychotropic substances - CoPS), von 1971. Die Konvention über psychotrope Substanzen ist ein Abkommen der Vereinten Nationen zur Kontrolle psychotroper Substanzen wie Amphetamin, Barbiturat oder LSD.
M:
- Menge (Betäubungsmittelrecht), Das deutsche Betäubungsmittelgesetz kennt drei verschiedene Mengenbegriffe. Anhand der Einteilung in verschiedenen Mengenkategorien – geringe Menge (auch Kleinstmenge), Normalmenge und nicht geringe Menge – beurteilt ein Gericht die Schwere eines Betäubungsmitteldeliktes und entsprechend die zugehörige Strafe.
- Neue psychoaktive Stoffe Gesetz (NpSG), siehe auch: Neue Psychoaktive Substanzen (NPS) - Rechtslage Deutschland. * Das "Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)" ist ein deutsches Gesetz, das außerhalb des Anwendungsbereichs des Betäubungs- und des Arzneimittelgesetzes den Umgang mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) verbietet und Verstöße hiergegen teilweise auch unter Strafe stellt.
- Opiumgesetz, im Langtitel: "Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln", regelte ab dem 1. Januar 1930 den Umgang mit Betäubungsmitteln im Deutschen Reich.
- Rechtslage von Cannabis: Rechtslagen verschiedener Länder. * Der Artikel beschäftigt sich mit der Rechtslage von Cannabis; alle weiteren Aspekte finden sich in den Hauptartikeln Cannabis als Rauschmittel, Cannabis und Cannabinoide als Arzneimittel, Nutzhanf und weitere Artikel.
- Remonstration, ist in Deutschland eine Gegenvorstellung oder eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt, die er von seinem Vorgesetzten erhalten hat. * Im Volksmund wird angenommen das ein Polizist bzw. Kriminalbeamter das Recht hat seine Dienstanweisungen zu hinterfragen und unter bestimmten Voraussetzungen abweisen kann.
- Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (United Nations Convention against Illicit Traffic in Narcotic Drugs and Psychotropic Substances - UNCITiNDPS), vom 20. Dezember 1988 ist ein internationales Vertragswerk mit dem Ziel, die Verfügbarkeit von Betäubungsmitteln einzuschränken. Das Übereinkommen bindet als völkerrechtlicher Vertrag alle Vertragsparteien aufgrund des internationalen Rechts. * siehe auch: "Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel" und "Betäubungsmittelgesetz (Übersicht)".
Stichworte: Deutsch (German); Abkommen, Exekutive, Gesetze, Legislative, Judikative, Politik, Regeln, Regelungen,
Erstellt am 24.07.2019,
Zuletzt bearbeitet am: 16.08.2022
Zuletzt bearbeitet am: 16.08.2022