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⚕️:Cannabis - Medizinische Anerkennungen vermitteln


Einleitung:

Zwar kann, nicht muss, auch Cannabis gewisse Risiken und Nebenwirkungen wie möglicherweise Tachykardie (Herzrasen), Mundtrockenheit, gesteigerter Appetit, Übelkeit etc. generieren.

Bei Prädisposition (Veranlagung) zu Psychischen Störungen ist dieses ebenfalls zu überdenken: Missstimmung bis hin zur Depression, Angst oder Panik oder das Empfinden eines Kontrollverlustes können möglicherweise verstärkt werden, sind zwar tendenziell eher selten, sollten aber dennoch durch die Ärzteschaft überwacht werden. 

Über lebensbedrohliche Komplikationen oder gar Todesfälle nach einem medizinischen Einsatz von Natürlichen Cannabis (Cannabis sativa var./ssp. Indica) ist bisher jedoch nicht berichtet worden. Auch nach Cannabis Überdosierungen kam es noch nie zu Todesfällen bei dem ein Zusammenhang mit Natürlichen Cannabis Präparaten eindeutig nachweisbar ist.

Nach einer länger andauernden Einnahme von Cannabis entwickelt sich meist eine Toleranz (Gewöhnung). Die Wirkungen auf die Psyche, die Beeinträchtigungen der Psychomotorik oder sonstige evtl. nachteilige Nebenwirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem etc. nehmen in der Regel ab, können aber auch gänzlich entfallen und sind nicht einmal zwingend gegeben. Ein grossteil der Patienten haben generell keine Folge Probleme mit der Cannabis Medikation. Dennoch sollte auch dieses (Fach-) Ärztlich immer beobachtet werden.

Problematische "Schwarzmarkt" Produkte:

* Problematisch sind Schwarzmarkt Produkte die oftmals mit Haarspray und anderen Methoden gestreckt sind. Diese Steckmittel sind häufig extrem gefährlich und können erhebliche Schäden verursachen!
* Ein Weiteres Problem der Schwarzmarkt Produkte ist die Tatsache das die dort gehandelten, meist Blüten waren (Marihuana), sehr Stark auf den Psychedelisch wirkenden Inhaltsstoff Namens TetraHydroCannabinol (THC) gezüchtet sind, dieses kann, nicht muss, Gesundheitliche Probleme möglicherweise verschlechtern, da diesen andere Wirkstoffe wie CannaBiDiol (CBD) etc. fehlen die sonst normalerweise einen Ausgleich (Antagonist) schaffen können.
* Ein Akutes Problem können die Vermutlich seit längerer zeit auf den Schwarzmarkt gehandelten üblichen Marihuana-Blüten sein die mit Synthetische Cannabinoide (JWH-018, CP-47, ....) besprüht werden. Die Angelegenheit hat seine Wurzeln bei den sogenannten "Legal-Highs" (Spice, Mamba, ....) die etwa 2008 verstärkt auf den - zu der Zeit - noch Legalen Markt erschienen sind. Solche mit Cannabinoidmimetika (Synthetische Cannabinoide) behandelten Produkte bergen ein X-Fach höheres und ernstzunehmendes Gesundheitsschädigendes Risiko. Es werden sogar Todesfälle berichtet!


Arznei Gesetzgebung:

Medizinisches Cannabis (Hanf) darf seit März 2017 von (Fach-) Ärzten verschrieben werden! Hierbei handelt es sich um geprüfte Produkte die Verordnet werden können.
Allerdings klappt das nicht immer Reibungslos, da viele Ärzte noch ein uninformiertes Meinungsbild vertreten und sogar von den Krankenkassen anscheinend in Regress gezogen werden können. Weiteres Problem ist das die Krankenkassen die Kosten-übernahmen oftmals verweigern. Dennoch sollte nicht voreilig aufgegeben werden, es gibt durchaus auch Ärzte die Cannabis-Rezepte verschreiben und wenn alles gut läuft kann man auch eine Bewilligung der Krankenkassen Kostenübernahme erhalten, dabei können die im abschnitt "Krankenkassen Kostenübernahme Antragshilfe" beschriebenen Verweise bei der Antragsstellung evt. weiterhelfen!


Fazit:

* Natürliches (Unbehandeltes) Cannabis kann eine Herzvoragende Alternative mit tendenziell geringeren Risiken sein als jegliche Chemie-Produkte aus der Legitimierten Pharmazie. Cannabis Schädigt im Gegensatz zur solcher Chemie KAUM bzw. sogar KEINE Organe wie Nieren, Leber etc. dauerhaft.
* Cannabis kann durchaus Hervorragend (Neurologische) Schmerzen und andere (zusammenhängende) Leiden lindern.
* Auch erproben sich Natürliche Cannabis Sorten mit Höheren Cannabidiol (CBD) und geringeren TetraHydroCannabinol (THC) Wirkstoffgehalt bei Psychosomatischen Problemen wie Innere Unruhe, Schlafstörungen etc.
* Und es gibt eine viel zahl weiterer Möglicher Erkrankungen bei denen eine
Cannabis Medikation evtl. Hilfreich sein kann.

Abschlussanmerkungen:

Es geht natürlich nicht nur darum etwas mit solchen Medikamenten gegen Schmerzen zu machen, sondern einfach auch mal die Ursache zu lösen. Man kann so viel Medizin zu sich nehmen wie man will, die Ursache davon geht deswegen nicht weg. Weshalb, wenn Schmerzen nach ein paar Tagen nicht weg gehen sollten, man unbedingt auch zum Arzt gehen sollte und auch andere Therapien wie Krankengymnastik etc. herangezogen werden müssen!


Haftung und wichtige Hinweise:

Ich weise darauf hin das ich für alle hier gemachten Angaben keine Gewähr und Haftung geben kann. Vor allen Dingen rate ich bei Heranwachsenden Jugendlichen vor willkürlichen Konsum von Cannabis Produkten strengstens ab, da sich bei Jungen Menschen das Gehirn bzw. dessen Endo-Cannabinoid-System noch heranreifen muss! 

Bitte Informiert euch unbedingt auch bei anderen Quellen!





Verantwortungsvoller Cannabispatient:

Der nachfolgende Text-Abschnitt ist eine überarbeitete Fassung, die im Original von: Petey Green (Youtube) unter einen anderen Video Kommentiert (Kommentar Marke) wurde. Der Artikel wurde nach "Fair Use" Konzept übernommen.

  1. Es kann schwierig werden, wenn der Arzt Vorurteile gegen über Cannabis hat! Umso besser du aufgeklärt bist, umso sicherer fühlt sich auch der Arzt!
    Informieren sie sich gut und ausführlich über Vorteile/Nachteile und den Nutzen einer Therapie mit Cannabis (Dosierung, Sorten, Wirkung, Einnahme, Auslandsaufenthalt, usw.).
    Bücher und Berichte von Dr. med. Franjo Grotenhermen könnten sehr hilfreich sein, oder besuche die weiter unten beschriebenen Internetseiten.
      
  2. Um ihren Arzt zu unterstützen bereiten sie ein paar Unterlagen vor:
    * Kurze persönliche Lebens- und Krankengeschichte,
    * Warum Cannabis? (Vorteile, Dosierung, Sorten, Wirkung, Einnahme, Erfahrung, usw.),
    * Dosierungsanleitung für die Apotheke,
    * Besorge dir einen Cannabinoid-Ausweis.
      
  3. Stellem sie, bevor ihnen ein Arzt Cannabis verschreibt, einen Antrag bei der Krankenkasse für Kostenübernahme Cannabishaltiger Medizin. Dazu ist erst mal noch kein Arzt notwendig! Auch wenn dieser abgelehnt wird, darf ihnen ihr Arzt Cannabis verschreiben (Privat-BtMG Rezept).
      
  4. Vereinbaren sie einen Termin beim Arzt. Besprechen sie mit ihren Arzt warum ihnen Cannabis am besten hilft und lege die vorbereiteten Unterlagen vor! Sobald dein Arzt einer Cannabistherapie zustimmt, und alles unterschrieben und abgestempelt hat (Dosierungsanleitung, Cannabis-Ausweis,...), lassen sie sich ein (Privat-) BtMG-Rezept ausstellen auf dem folgendes steht:
      
    * [A.] Menge, Sorte(n), THC/CBD-Gehalt;
    * [B.] Unverarbeitet übergeben;
    * [C.] Inhalation (mit Vaporizer) / Orale Aufnahme, laut ärztlicher Anweisung.
      
    Beispiel: 2 x 5g Bedrocan (22% THC/1%CBD) unverarbeitet übergeben, Einnahme laut ärztlicher Anweisung.
      
    Es ist auch möglich, mehrere Sorten auf ein Rezept zu schreiben, z. B.:
    2 x 5g Bedrocan (22% THC/1% CBD), 2 x 5g Red No.4 (24% THC/1% CBD) unverarbeitet übergeben, Einnahme laut ärztlicher Anweisung.
      
    Kopieren sie das Rezept unbedingt für u.a. den Cannabis-Ausweis!
      
  5. Jetzt suchen Sie eine Apotheke die Cannabisblüten im Sortiment hat, und die für 5g zwischen 60€ und maximal 75€ verlangt. (Alles andere ist Abzocke!).
      
    Mit der Apotheke ihrer Wahl kann man dann den Cannabinoid-Ausweis ausfüllen.
      
    Falls die Blüten gleich vorrätig sind, geben sie ihr Original-Rezept ab, bezahlen und nehmen ihre Medizin mit. Es kann aber auch sein, dass die Apotheke die Sorte(n) erst bestellen muss. Dann dauert es einige Tage bis die Cannabisblüten da sind. Die Apotheke meldet sich, man bezahlt und nimmt seine Medizin mit.
      
    Die Möglichkeit der Onlinebestellung besteht ebenfalls:
    - Verschriebene Sorte(n) und Menge auswählen,
    - Rezeptart auswählen (Privat, Krankenkasse +10€ selbst, Krankenkasse bezahlt voll),
    - Versand (ca. 7€) oder Selbstabholer,
    - Adresse angeben,
    - Rezept an die Apotheke verschicken,
    - Geld überweisen, und dann wird die Medizin verschickt.
      
  6. Jetzt sind sie Cannabispatient! Verhalten sie sich ordnungsgemäß und verantwortungsvoll!
    Legen sie sich zu Hause einen Ordner mit dem Titel "Cannabistherapie" an, in dem man u.a. alle ärztlichen Unterlagen aufbewahren kann!
    Tragen sie immer ihren Cannabis-Ausweis + die Kopie des aktuellen Rezepts bei sich, um sich als Patient auszuweisen und um (größere) Probleme zu vermeiden!
      
    Wenn sie z. B. Inhaber eines PKW-Führerscheins sind wäre es sinnvoll, zusätzlich zum Cannabinoid-Ausweis und der Rezeptkopie, eine Ärztliche Bescheinigung über die Einnahme von Cannabis als Medizin und das Führen von Pkws mitzuführen! Falls man in eine Polizeikontrolle kommt, kann man sich so als Cannabis-Patient ausweisen, der ein Fahrzeug führt!
      
  7. ZUSATZINFORMATION:
    Laut Gesetz muss der verordnende Arzt an einer nicht interventionellen, ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken dienenden Begleiterhebung teilnehmen. Ist der Arzt dazu nicht bereit, ist eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse möglicherweise erschwert.
     
    Der Patient muss vor Erstverordnung durch den Arzt über die Datenerfassung informiert werden. Die Begleiterhebung ist für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes geplant. Der Arzt muss für jeden einzelnen Patienten, der mit Cannabis behandelt wird, anonymisiert Daten zu:
     
    [*] Alter, Geschlecht, Diagnose, früheren und aktuellen Behandlungen sowie den Verordnungsgrund für die Behandlung mit Cannabis inklusive Dosis, Wirksamkeit, Verträglichkeit und Lebensqualität an das BfArM übermitteln.(Auch diese Papiere kann man selbst erstellen und so dem Arzt die Arbeit erleichtern!).


Verweise:

Informative Webangebote:
Cannabis-/Cannabinoid-Ausweise:



Krankenkassen Kostenübernahme Antragshilfe (für Cannabis):




Aktuelles:

Nachträgliche Ergänzung: Der neue BSG-Präsident Rainer Schlegel und der zuständige Erste Senat kippten am 26.05.2020, die hier beschriebene versichertenfreundliche Rechtsprechung (s.u. Verweise).

Selbstverständlich besteht trotzdem noch die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Der Beschluss weist auch nicht darauf hin, das Fälle grundlegend von den Kassen in dem Zusammenhang abgelehnt werden!

Sollte dieses doch der Fall sein und die Krankenkasse lehnt die Kostenübernahme trotz allen ab, kann nur Empfohlen werden nicht aufzugeben und weiter am Ball zu bleiben!

Einleitung:

Als Präventivmaßnahme gegen die Rechtsunkenntnis einiger verunsicherter Patienten kann das Video bei der Antragsstellung an die Krankenkassen sehr behilflich sein!

In der Video Quelle ist eine Vorschau auf die Arbeit des Autors zu sehen die evtl. via "Screenshot" (Bildschirmfoto) verwertbar sein kann.
Das Video sollte dabei auf die höchstmögliche Auflösung (720p) eingestellt sein, welches am Zahnradsymbol unten an der Videoleiste einstellbar ist. Das Videofenster sollte dabei so groß wie nur irgendwie möglich gezogen werden, was im Browser unten an der Videoleiste über die entsprechenden Videofenster-Funktionen oder auch in vielen fällen mit der "Zoom" Funktion bzw. mit der Tastenkombination "STRG +" machbar ist.
Es gibt auch noch andere Methoden, wie zum Beispiel eine "Privatkopie" (!) des Videos herunter zu laden und mit einer Softwaremäßigen Lösung das Bildmaterial aus dem Video heraus zu ziehen.
Die Bilder können dann verwendet werden bzw. kann man nach belieben die Bildmaterialien auch mit einer Texterkennungssoftware (OCR) in Reintext umwandeln und weiter verarbeiten.


HINWEIS:

Beachten Sie unbedingt die Urheberrechte bei der Verwertung der Bild- und Textmaterialien aus dem Video des Autors.

Der Autor Plant jedoch auch eine Kostenpflichtige Herausgabe der Dokumente in einer entsprechend höheren Qualität zum Herunterladen.

Aus der Video Beschreibung:

Bei Ablehnungen und deren häufig negativen Begründungen, einfach Ruhe bewahren, konsequent bleiben und dazu auch bereit sein Klage beim zuständigen Sozialgericht zu erheben! Dauert die Sachbearbeitung bei Schmerzpatienten länger als 3 Tage oder bei allen anderen Patienten länger als 3 Wochen, tritt die Genehmigungsfiktion (§ 13 Abs. 3a SGB V) ein und ihr könnt dafür eine Bescheinigung von euer Krankenkasse erzwingen. Somit werden die Behandlungskosten übernommen werden müssen! Nach 3 Monaten kann man eine sogenannte Untätigkeitsklage erheben und die Krankenkassen werden gezwungen, eine Entscheidung zu treffen!

Sobald ein Medikament im "off-Label-Use"-Bereich (welche nur bei gravierenden Erkrankungen verschrieben werden - einzig daraufhin zielt der Gesetzgeber für die Kostenübernahme ab) nach dem eigenen Weltbild und Erfahrungswerten vom behandelnden Arzt emphohlen werden kann, muss dieser auch bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung keine Regressforderungen zu befürchten haben, unabhängig wieviel (günstigere) alternative Behandlungsmethoden dafür noch in Frage kämen.



Verweise:

Andere Materialien:
Weitere Materialien:
Spezifisches:

    Erstellt am 30.12.2019
    Zuletzt bearbeitet am: 01.07.2020